Sanktionslistenprüfung Software

Sanktionslistenprüfung — automatisiert, prüfsicher, sofort einsatzbereit

EU-, OFAC-, UN- und nationale Sanktionslisten in einem Vorgang prüfen. Mit Dauerüberwachung, API und audit-fähigem Protokoll.

30+ Sanktionslisten

DSGVO-konform · EU-Hosting

Keine Einrichtungsgebühr

Was ist Sanktionslistenprüfung?

Sanktionslistenprüfung (auch Embargoprüfung oder Screening) ist der gesetzlich vorgeschriebene Abgleich von Geschäftspartnern, Mitarbeitern und Transaktionen gegen nationale und internationale Sanktionslisten. Ziel ist es, keine Geschäfte mit Personen, Organisationen oder Staaten abzuwickeln, die unter Embargo, Vermögenseinfrierung oder Strafverfolgung stehen.

Rechtliche Grundlagen in Deutschland sind unter anderem die EU-Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 (Terrorismusfinanzierung), die EU-Verordnung (EG) Nr. 881/2002 sowie die ergänzende EU-Verordnung 2016/1686 (beide ISIL/Al-Qaida), das Geldwäschegesetz (GwG) und das Außenwirtschaftsgesetz (AWG). Verstöße werden nach § 56 GwG mit Bußgeldern bis 150.000 € (einfache Verstöße) bzw. bis 5 Mio. € oder 10 % des Jahresumsatzes (schwerwiegende, wiederholte oder systematische Verstöße) und nach § 18 AWG mit Freiheitsstrafe bis 5 Jahren — in besonders schweren Fällen 6 Monate bis 10 Jahre — geahndet.

Eine manuelle Prüfung ist bei mehr als wenigen Geschäftsbeziehungen weder praktikabel noch sicher: Listen werden täglich aktualisiert, und Namen liegen oft in transliterierter, alternativer oder unvollständiger Schreibweise vor. Spezialisierte Sanktionslistenprüfung-Software automatisiert den Abgleich, erkennt Schreibvarianten und überwacht laufend.

Wer ist zur Prüfung verpflichtet?

Die Prüfpflicht ergibt sich aus GwG, KWG, VAG, AWG und EU-Recht. Sie gilt unabhängig von der Unternehmensgröße.

Banken & Finanzdienstleister

Pflicht nach KWG, ZAG und GwG. Prüfung bei Kontoeröffnung und laufender Geschäftsbeziehung.

Versicherer

GwG § 2 Nr. 6: Lebens- und Unfallversicherer (mit Prämienrückgewähr) sowie Darlehensgeber sind Verpflichtete und müssen Versicherungsnehmer und Begünstigte prüfen.

Exporteure & Spediteure

AWG und EU-Dual-Use-Verordnung: Endverwender, Empfänger und Frachtparteien müssen geprüft werden.

Rechtsanwälte & Notare

GwG § 2: Bei Immobiliengeschäften, Treuhandverwaltung und Gesellschaftsgründungen besteht Prüfpflicht.

Steuerberater & Wirtschaftsprüfer

GwG-Pflicht bei Mandatsannahme und in der laufenden Mandatsbeziehung.

Immobilienmakler

GwG § 2 Nr. 14: Käufer- und Verkäuferprüfung ab Provisionsbeauftragung Pflicht.

Welche Sanktionslisten werden geprüft?

SanctScan prüft in einem Vorgang gegen alle relevanten Listen.

EU CFSP

EU-Konsolidierte Finanzsanktionsliste — verbindlich für alle EU-Unternehmen.

OFAC SDN

Specially Designated Nationals der USA — relevant bei USD-Transaktionen oder US-Bezug.

UN Sanctions

Vereinte Nationen — Grundlage für die meisten nationalen Listen.

UK HMT

Britische Konsolidierte Liste — relevant nach Brexit für UK-Geschäfte.

SECO

Schweizer Staatssekretariat für Wirtschaft — bei CH-Geschäftspartnern.

BAFA

Deutsche Embargoliste — länder- und güterspezifische Beschränkungen.

OSFI

Kanadische Sanktionsliste.

30+ weitere

Australien, Japan, Singapur, regionale PEP- und Strafverfolgungslisten.

Funktionen im Überblick

Alles, was Sie für eine prüfsichere Compliance brauchen.

Alle Listen in einem Vorgang

EU-Konsolidierte Liste, OFAC SDN, UN, UK HMT, SECO, BAFA und 30+ weitere — eine Suche, alle Treffer.

Tägliches Monitoring

Geschäftspartner werden bei jeder Listenaktualisierung automatisch erneut geprüft. E-Mail bei neuen Treffern.

Fuzzy Matching

Erkennt auch transliterierte Namen (Иван → Ivan), Schreibvarianten und Aliase — keine Treffer übersehen.

Bulk-Prüfung & Export

CSV-Upload für Stammdatenabgleich. Audit-fähiger Export aller Prüfungen.

API-Integration

REST-API ab Starter-Tarif. In Kunden-Onboarding, ERP oder Buchhaltungssoftware einbinden.

DSGVO & Audit-konform

EU-Hosting, lückenloses Prüfprotokoll mit Zeitstempel, Begründungen und Treffer-Snapshot.

So funktioniert die Prüfung

In drei Schritten zur prüfsicheren Compliance.

1

Name eingeben oder CSV hochladen

Einzelne Person oder Organisation — oder ganzen Kundenstamm via CSV-Import.

2

Automatischer Abgleich

SanctScan prüft in unter einer Sekunde gegen alle aktivierten Listen. Konfidenzwerte und Begründungen für jeden Treffer.

3

Monitoring aktivieren

Geprüfte Partner zur Dauerüberwachung hinzufügen. Bei Listenaktualisierung automatische E-Mail.

Was passiert ohne Sanktionslistenprüfung?

Bußgelder bis 150.000 € (einfache Verstöße), bis 5 Mio. € oder 10 % des Jahresumsatzes bei schwerwiegenden, wiederholten oder systematischen Verstößen (§ 56 GwG). Bei Sanktionsverstößen zusätzlich Freiheitsstrafe bis 5 Jahre, in besonders schweren Fällen 6 Monate bis 10 Jahre (§ 18 AWG). Bei US-Bezug drohen OFAC-Strafen — Deutsche Bank zahlte 2015 kombiniert 258 Mio. USD (NYDFS + Fed) wegen Iran-, Libyen-, Syrien-, Burma- und Sudan-Geschäften, BNP Paribas 2014 8,9 Mrd. USD im kombinierten Vergleich, Binance 2023 4,3 Mrd. USD (davon 968 Mio. an OFAC), Bittrex 2022 ~29 Mio. USD (kombiniert OFAC + FinCEN). Hinzu kommen zivilrechtliche Haftung, Reputationsschäden und der Verlust von Korrespondenzbankbeziehungen.

Häufige Fragen

Wer ist zur Sanktionslistenprüfung verpflichtet?

Verpflichtet sind alle Unternehmen mit Auslandsgeschäft, insbesondere Banken, Versicherer, Zahlungsdienstleister, Exporteure, Reedereien, Spediteure, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und Immobilienmakler. Grundlage sind die EU-Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002 sowie das Geldwäschegesetz (GwG). Die Pflicht gilt unabhängig von der Unternehmensgröße — auch ein Einzelunternehmer mit einem einzigen Geschäft in einem sanktionsbetroffenen Land muss prüfen.

Welche Sanktionslisten muss ich prüfen?

Mindestens die EU-Finanzsanktionsliste (Konsolidierte Liste, CFSP) und die UN-Sanktionsliste. Bei US-Bezug oder USD-Transaktionen zusätzlich die OFAC SDN-Liste. Je nach Geschäftstätigkeit kommen UK HMT, Schweizer SECO, kanadische OSFI und nationale Listen wie die deutsche BAFA-Embargoliste hinzu. SanctScan prüft alle diese Listen in einem Vorgang.

Wie oft muss die Prüfung durchgeführt werden?

Vor jedem Geschäftsabschluss und bei laufenden Geschäftsbeziehungen kontinuierlich. Da Sanktionslisten täglich aktualisiert werden, reicht eine Einmalprüfung nicht aus. SanctScan bietet automatisches Monitoring: einmal hinzugefügte Geschäftspartner werden bei jeder Listenaktualisierung erneut abgeglichen — inklusive E-Mail-Benachrichtigung bei Treffern.

Welche Strafen drohen bei fehlender Prüfung?

Nach § 56 GwG drohen Bußgelder bis 150.000 € bei einfachen Verstößen, bei schwerwiegenden, wiederholten oder systematischen Verstößen bis 5 Mio. € für natürliche Personen bzw. bis 5 Mio. € oder 10 % des Jahresumsatzes für juristische Personen. Bei Sanktionsverstößen kommt § 18 AWG hinzu: Freiheitsstrafe bis 5 Jahre, in besonders schweren Fällen 6 Monate bis 10 Jahre. Bei US-Bezug drohen zusätzlich OFAC-Strafen — BNP Paribas zahlte 2014 in einem kombinierten Vergleich 8,9 Mrd. USD an US-Behörden wegen Sanktionsverstößen.

Ist die Sanktionslistenprüfung DSGVO-konform?

Ja. Die Prüfung ist nach Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO als rechtliche Verpflichtung gerechtfertigt. Wir verarbeiten nur die zur Prüfung notwendigen Daten (Name, Geburtsdatum, Land), speichern keine personenbezogenen Daten Dritter dauerhaft und führen alle Prüfungen auf EU-Servern durch.

Was kostet die Sanktionslistenprüfung mit SanctScan?

Kostenlose Einzelprüfungen ohne Anmeldung. Bezahlte Tarife ab 19 USD/Monat. Aktuelle Preise siehe /pricing. Keine Einrichtungsgebühr, monatlich kündbar.

Was unterscheidet SanctScan von etablierten Anbietern?

Sofortige Inbetriebnahme statt mehrwöchiger Implementierung, transparente Preise statt Angebotsanfrage, freier API-Zugang ab Starter-Tarif und ein kostenloser Testlauf ohne Vertragsbindung. Wir bündeln EU, OFAC, UN und 30+ weitere Listen in einer Prüfung — bei klassischen Enterprise-Lösungen sind viele Listen kostenpflichtige Add-ons.

Können Treffer falsch positiv sein?

Ja, das ist normal — gleicher Name bedeutet nicht gleiche Person. SanctScan zeigt für jeden Treffer einen Konfidenzwert, das Geburtsdatum, die Staatsangehörigkeit und die Quellliste, sodass eine fundierte Entscheidung möglich ist. Auf Wunsch kann jede Bewertung mit Begründung dokumentiert werden — wichtig für die Auditprüfung.

Compliance-Pflicht heute erfüllen

Kostenloser Start, keine Einrichtungsgebühr, monatlich kündbar.

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Quellen & Rechtsgrundlagen

Stand: 2026-05-27. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Konsultieren Sie für verbindliche Compliance-Pflichten Ihre Rechtsabteilung oder einen spezialisierten Berater.

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